Erhalt einer befristeten Aufenthaltserlaubnis in der Ukraine (Lwiw/Lviv/Lemberg oder andere Städte
der Ukraine)
Um eine befristete Aufenthaltserlaubnis in der Ukraine (Lwiw/Lemberg oder andere Städte) zu erhalten, muss man bestimmte Schritte unternehmen und Anforderungen erfüllen.
Zunächst muss man einen Antrag auf eine befristete Aufenthaltserlaubnis beim Konsulat der Ukraine im Heimatland stellen oder bei der zuständigen Einwanderungsbehörde in der Ukraine, wenn man sich bereits im Land befindet.
Ein wichtiger Schritt ist die Vorlage der erforderlichen Dokumente, wie z.B. ein gültiger Reisepass, ein Gesundheitszeugnis, ein Strafregisterauszug sowie eine Bescheinigung über die finanziellen Mittel zur Unterstützung während des Aufenthalts in der Ukraine.
Je nach Zweck des Aufenthalts in der Ukraine kann es auch erforderlich sein, zusätzliche Dokumente vorzulegen, wie z.B. eine Einladung von einem ukrainischen Arbeitgeber oder einer ukrainischen Bildungseinrichtung.
Die Bearbeitungszeit für den Antrag auf eine befristete Aufenthaltserlaubnis kann je nach Fall variieren und kann von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten dauern.
Es ist auch wichtig zu beachten, dass die befristete Aufenthaltserlaubnis in der Regel für einen Zeitraum von einem Jahr ausgestellt wird und dann verlängert werden muss, wenn man länger in der Ukraine (Lviv/Lwiw/Lemberg oder anderen Städten der Ukraine) bleiben möchte.
Es empfiehlt sich, sich frühzeitig über die Anforderungen und Verfahren für die Beantragung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis in der Ukraine (Lviv/Lwiw/Lemberg oder andere Städte) zu informieren und bei Bedarf professionelle rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um den Prozess zu erleichtern und zu beschleunigen
Gemäß Artikel 4 des Gesetzes der Ukraine „Über die Rechtsstellung von Ausländern und Staatenlosen“ wird eine befristete Aufenthaltserlaubnis ausgestellt:
- an Ausländer oder Staatenlose, die in Übereinstimmung mit dem Gesetz zur Beschäftigung in die Ukraine (Lviv/Lwiw/Lemberg oder andere Städte) gekommen sind;
- an Ausländer oder Staatenlose, die in die Ukraine eingereist sind, um an der Durchführung internationaler Projekte der technischen Hilfe teilzunehmen, die gemäß dem festgelegten Verfahren registriert wurden;
- an Ausländer oder Staatenlose, die in die Ukraine gekommen sind, um auf Einladung religiöser Organisationen und im Einvernehmen mit der staatlichen Stelle, die die entsprechende religiöse Organisation registriert hat, religiöse Überzeugungen zu predigen, religiöse Riten durchzuführen oder andere kanonische Aktivitäten durchzuführen;
- Ausländer oder Staatenlose, die in die Ukraine eingereist sind, um an den Aktivitäten von Zweigstellen, Zweigstellen, Repräsentanzen und anderen strukturellen Einheiten ausländischer Nichtregierungsorganisationen teilzunehmen, die gemäß dem festgelegten Verfahren registriert sind;
- Ausländer oder Staatenlose, die in die Ukraine (Lviv/Lwiw/Lemberg oder andere Städte) eingereist sind, um in Repräsentanzen ausländischer Unternehmen in der Ukraine zu arbeiten, die gemäß dem festgelegten Verfahren registriert sind;
- an Ausländer oder Staatenlose, die in die Ukraine (Lviv/Lwiw/Lemberg oder andere Städte) eingereist sind, um kulturelle, wissenschaftliche, erzieherische Aktivitäten auf den Gründen und in der Weise durchzuführen, die durch internationale Verträge der Ukraine oder spezielle Programme festgelegt sind, sowie an Ausländer oder Staatenlose, die zu diesem Zweck in die Ukraine eingereist sind der Teilnahme an internationalen und regionalen Freiwilligenprogrammen oder der Teilnahme an Aktivitäten von Organisationen und Institutionen, die Freiwillige in ihre Aktivitäten einbeziehen, gemäß dem Gesetz der Ukraine „Über Freiwilligenaktivitäten“, dessen Informationen auf der offiziellen Website des Sozialministeriums veröffentlicht sind Politik;
- an Ausländer oder Staatenlose, die in die Ukraine (Lwiw/Lemberg oder andere Städte) gekommen sind, um als Korrespondent oder Vertreter ausländischer Massenmedien zu arbeiten;
- an Ausländer oder Staatenlose, die Gründer und/oder Teilnehmer und/oder wirtschaftliche Eigentümer (Kontrolleure) einer in der Ukraine (Lwiw/Lviv/Lemberg oder andere Städte) registrierten juristischen Person sind, und die Höhe ihres Eigentumsanteils oder einer ausländischen juristischen Person, an der diese Ausländer oder Staatenlosen sind Personen sind die Begünstigten (Controller) ja, das genehmigte Kapital der ukrainischen juristischen Person beträgt mindestens 100.000 EUR zum offiziellen Wechselkurs, der von der Nationalbank am Datum der ausländischen Investition festgelegt wurde;
- Ausländer oder Staatenlose, die zu Studienzwecken in die Ukraine (Lviv/Lwiw/Lemberg oder andere Städte) eingereist sind;
- an Ausländer oder Staatenlose, die zum Zweck der Familienzusammenführung mit ukrainischen Staatsbürgern in die Ukraine (Lviv/Lwiw/Lemberg oder andere Städte) eingereist sind oder sich während ihres rechtmäßigen Aufenthalts auf dem Territorium der Ukraine in den in Artikel 4 Teile drei bis dreizehn des Gesetzes genannten Fällen befinden der Ukraine “Über die Rechtsstellung von Ausländern und Staatenlosen”, verheiratet mit Bürgern der Ukraine;
- an Ausländer oder Staatenlose, die in die Ukraine (Lwiw/Lviv/Lemberg oder andere Städte) zum Zwecke der Familienzusammenführung mit den in Artikel 4 Teil 2 bis 13 des Gesetzes der Ukraine „Über die Rechtsstellung von Ausländern und Staatenlosen“ genannten Personen eingereist sind;
- an Ausländer oder Staatenlose, die aus Orten des vorübergehenden Aufenthalts von Ausländern und Staatenlosen, die sich illegal in der Ukraine (Lviv/Lwiw/Lemberg oder andere Städte) aufhalten, aufgrund einer Gerichtsentscheidung zur Aufhebung der Entscheidung über ihre Inhaftierung oder Zwangsabschiebung außerhalb der Ukraine entlassen wurden oder die bis zum Ende des Höchstdauer des Aufenthalts an solchen Orten nicht gewaltsam von den Grenzen der Ukraine ausgewiesen wurden wegen fehlender Reisedokumente, Transportverbindung mit ihrem Herkunftsland oder aus anderen Gründen, die sich der Kontrolle dieser Personen entziehen.
- Ausländer und Staatenlose, die den Einheiten der Streitkräfte der Ukraine, anderen gemäß den Gesetzen der Ukraine gebildeten Militärverbänden, speziellen Strafverfolgungsbehörden, der Innenministerium der Ukraine, das an der Anti-Terror-Operation beteiligt ist, sich direkt in den Bereichen ihrer Durchführung befindet und / oder an der Durchführung von Maßnahmen zur Gewährleistung der nationalen Sicherheit und Verteidigung beteiligt ist, die bewaffnete Aggressionen der Russischen Föderation abwehren und abschrecken die Regionen Donezk und Luhansk, die sich direkt in den Gebieten ihrer Umsetzung befinden, oder freiwillige Formationen, die zum Schutz der Unabhängigkeit, Souveränität und territorialen Integrität der Ukraine gebildet oder selbst organisiert wurden und zusammen mit den oben genannten Einheiten direkt an der beteiligt waren Anti-Terror-Einsatz, Sicherstellung seiner Durchführung, Aufenthalt direkt in den Gebieten des Anti-Terror-Einsatzes während seiner Durchführung sowie Teilnahme an der Durchführung von Kampf- oder Dienstaufgaben Anti-Terror-Einsatz und/oder Maßnahmen zur Gewährleistung der nationalen Sicherheit und Verteidigung , Abwehr und Abschreckung der bewaffneten Aggression der russischen Föderation in den Gebieten Donezk und Luhansk zusammen mit den oben genannten Einheiten und Freiwilligenformationen
Ein Basispaket von Dokumenten zur Vorlage beim Staatlichen Migrationsdienst (SMS) durch alle ausländischen Bürger, die es erhalten möchtenund befristete Aufenthaltserlaubnis (TPR) in der Ukraine:
- Eine Erklärung, die nach einem typischen Muster verfasst wurde.
- Eine Fotokopie des Reisepasses (ein anderer Personalausweis ist möglich) mit einer Übersetzung ins Ukrainische und der notariell beglaubigten Unterschrift des Übersetzers. Bei der Einreichung von Dokumenten müssen Sie den Originalpass vorlegen.
- 4 Farbfotos im Format 3,5*4,5 cm.
- Eine Fotokopie der Passseiten mit Angaben zur letzten Einreise in die Ukraine und Visum Typ D. Der Zweck der Einreise und die Erteilung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis müssen übereinstimmen.
- Antrag der Gastpartei auf Ausstellung einer Bescheinigung über den vorübergehenden Aufenthalt in der Ukraine.
- Quittung für bezahlte staatliche Abgaben.
- Krankenversicherung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.
Unter Berücksichtigung der Gründe für die Erteilung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis werden Bescheinigungen, Bescheinigungen und Anträge bereitgestellt. Zum Beispiel: Um eine Heiratsurkunde zu erhalten, sollte eine Heiratsurkunde vorgelegt werden, und um in einem ukrainischen Unternehmen zu arbeiten, eine Arbeitserlaubnis.
Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis
Die Gesetzgebung der Ukraine legt die Aufenthaltsdauer für eine befristete Aufenthaltserlaubnis fest. In Zukunft soll es fortgesetzt werden.
Die Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis in der Ukraine (Lviv/Lwiw/Lemberg oder andere Städte) erfolgt nach Vorlage folgender Unterlagen:
- eine Anwendung nach einem besonderen Muster;
- Reisepass oder anderer Personalausweis;
- 4 Fotos mit einer Größe von 3,5*4,5 (müssen neu aufgenommen werden);
- Vorbezeugung im Original, die fortgeführt werden soll;
- Dokumente, die das Recht auf vorübergehenden Aufenthalt ausländischer Staatsbürger in der Ukraine bestätigen (die zuvor vorgelegten: Petition der Organisation, Bescheinigung des Studienortes, Heiratsurkunde usw.)
Die Abgabefrist für diese Unterlagen beträgt 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit. Dokumente werden nach diesem Datum nicht genehmigt. Beim weiteren Aufenthalt des Ausländers in der Ukraine können Probleme auftreten.
Die Entscheidung über die Verlängerung des vorläufigen BSP wird innerhalb von 15 Arbeitstagen getroffen.
Für eine ausführliche Beratung und Unterstützung ist es ratsam, sich an qualifizierte Rechtsanwälte in der Ukraine (Rechtsanwalt in Lwiw/Lemberg) zu wenden. Wenn Sie Hilfe in diesem Bereich benötigen, helfen wir Ihnen gerne weiter. Zögern Sie nicht, unsere Anwälte in Lwiw/Lemberg (wir arbeiten auch in der ganzen Ukraine) zu kontaktieren.
Phone
+38 (097) 934 57 51
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Office
79028-Lviv/Lemberg,
Pymonenka St. 7D
ARBEITSZEIT
Mon-Fre:
8:00 – 19:00
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